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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz: Abschlagszahlung im Dezember 2022

Wichtige Information für alle Wärmekunden: Für den Monat Dezember ist von Ihnen kein Abschlag für Fernwärme zu leisten. Dies gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von unter 1,5 Millionen kWh pro Jahr. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes im Rahmen einer Winterhilfe finanziert. Die Höhe der zu leistenden Kompensation wird anhand der im September 2022 geleisteten monatlichen Abschlagszahlung ermittelt.

 

  • Sie haben uns ein SEPA-Mandat erteilt? Dann müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir buchen zum 15. Januar 2023 für den Monat Dezember 2022 keinen Abschlag von Ihrem Konto ab.
  • Sie zahlen per Überweisung oder Dauerauftrag? Dann setzen Sie ihre Abschlagszahlung im Dezember bitte einmalig aus.

 

Für den Fall, dass der Abschlagsbetrag dennoch eingeht, wird eine entsprechende Gutschrift in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.